Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich sonstiger Formen des Fremdfirmeneinsatzes. Einen Schwerpunkt bildet die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Fremdpersonal, der von Rechtsanwalt Dr. Fütterer kommentiert wird.