Das Arbeitsrecht als Schutzrecht der Arbeitnehmer*innen ist geprägt durch das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite in der kapitalistischen Marktwirtschaft. Ihr Abhängigkeitsverhältnis hält einzelne Arbeitnehmer*innen oft davon ab, ihre Rechte auch geltend zu machen. Eine effektive anwaltliche Interessensvertretung im Arbeitsverhältnis ist häufig nur im Zusammenspiel mit den Betriebs- und Personalräten sowie den Gewerkschaften möglich. Deshalb sind wir sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht spezialisiert und arbeiten regelmäßig mit Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften zusammen.
Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir gegenüber dem Arbeitgeber und vor den Arbeitsgerichten bei:
◦ Kündigungen
◦ Ermahnungen und Abmahnungen
◦ Arbeitszeugnissen
◦ Lohn- und Gehaltsklagen
◦ Teilzeit- und Elternzeitfragen
Darüber hinaus beraten wir auf den Gebieten des Sozialrechts mit Bezug zum Arbeitsverhältnis. Sozialrechtliche Bezüge kommen im Arbeitsverhältnis an verschiedenen Stellen vor. Beratung während des Arbeitsverhältnisses
◦ Beendigung des Arbeitsverhältnisses
◦ Eingliederung und Schwerbehinderung
Im Kollektivarbeitsrecht schulen wir Betriebs- und Personalräte im BetrVG und HPVG, werden als juristische Sachverständige und als Beisitzer in Einigungsstellen tätig und vertreten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei
◦ der Wahl und Organisation von Betriebsratsgremien und ihrer Ausschüsse
◦ dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
◦ der Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
◦ dem Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Einen Interessenschwerpunkt unserer Kanzlei stellt hierbei der Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Arbeitnehmerdatenschutz und das Insolvenzarbeitsrecht dar.
Das Arbeitsrecht als Schutzrecht der Arbeitnehmer*innen ist geprägt durch das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite
in der kapitalistischen Marktwirtschaft.
Ihr Abhängigkeitsverhältnis hält einzelne Arbeitnehmer*innen oft davon ab, ihre Rechte auch geltend zu machen. Eine effektive anwaltliche Interessensvertretung im Arbeitsverhältnis ist häufig nur im Zusammenspiel mit den Betriebs- und Personalräten sowie den Gewerkschaften möglich. Deshalb sind wir sowohl im
Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht spezialisiert und arbeiten regelmäßig
mit Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften zusammen.
Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir gegenüber dem Arbeitgeber und vor den Arbeitsgerichten bei:
◦ Kündigungen
◦ Ermahnungen und Abmahnungen
◦ Arbeitszeugnissen
◦ Lohn- und Gehaltsklagen
◦ Teilzeit- und Elternzeitfragen
Darüber hinaus beraten wir auf den Gebieten des Sozialrechts mit Bezug zum Arbeitsverhältnis. Sozialrechtliche Bezüge kommen im Arbeitsverhältnis an verschiedenen Stellen vor. Beratung während des Arbeitsverhältnisses
◦ Beendigung des Arbeitsverhältnisses
◦ Eingliederung und Schwerbehinderung
Im Kollektivarbeitsrecht schulen wir Betriebs- und Personalräte im BetrVG und HPVG, werden als juristische Sachverständige und als Beisitzer in Einigungsstellen tätig und vertreten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei
◦ der Wahl und Organisation von Betriebsratsgremien und ihrer Ausschüsse
◦ dem Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
◦ der Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
◦ dem Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Einen Interessenschwerpunkt unserer Kanzlei stellt hierbei der Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Arbeitnehmerdatenschutz und das Insolvenzarbeitsrecht dar.